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Der Caritasverband Rhein-Sieg e.V. als Arbeitgeber

Caritas in Vielfalt

Caritas in Vielfalt

Die Welt hat viele Gesichter; Vielfalt ist unsere Stärke; Vielfalt.vielwert: Diese Slogans gelten nicht nur für einzelne Dienste in unserem Verband, sie sind ein Charakteristikum unserer Dienstgemeinschaft. Lesen Sie unsere neue Broschüre.

 

Lassen Sie uns über Geld reden...

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Was verdiene ich in welchem Bereich? Die Faktenblätter der "Dienstgeber Caritas" geben hier schnell und übersichtlich Auskunft. Klicken Sie einmal auf unsere Liste.

 

Die Caritas an Rhein und Sieg hat viele Gesichter – werden Sie eines davon! 

Caritas steht für das soziale Engagement für alle Hilfsbedürftigen, getragen von christlicher Verantwortung und geprägt vom Respekt vor der Individualität und der Würde eines jeden Menschen.

Diese Werte lebt der Caritasverband Rhein-Sieg e.V. nicht nur in der Arbeit mit seinen zahlreichen Klientinnen und Klienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, sondern auch im Umgang mit seinen Mitarbeitenden. Mehr als 700 Menschen arbeiten im Rhein-Sieg Kreis und in Altenkirchen für uns. Sie begegnen Ihnen in der ambulanten Pflege, in Senioren- und Pflegeeinrichtungen, in unserer Meckenheimer Kita, bei der Schulbegleitung sowie in den Fachberatungen für besondere Lebenslagen.

  • wenn Sie als examinierte Fachkraft eine neue berufliche Herausforderung suchen, die hochprofessionell und dabei wertebasiert ist
  • Sie als Quereinsteiger_in oder Berufsrückkehrer_in eine sinnvolle und erfüllende Aufgabe in der Arbeit mit Menschen suchen, die besondere Unterstützung benötigen  
  • Sie mit einer qualifizierten und modernen Ausbildung den Berufseinstieg im Bereich Pflege/Soziales planen
  • oder sich als Ehrenamtler, „Bufdi“ oder mit einem freiwilligen Sozialen Jahr gesellschaftlich engagieren wollen.  

AVR - Drei Buchstaben, viele Möglichkeiten

  • Bei der Caritas erfolgt die Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), als zusätzlichen Bonus wird sie durch eine Altersvorsorge der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) ergänzt.
  • Die AVR bieten im Rahmen einer zeitgemäßen Gestaltung der Arbeitswelt ein ganzes Paket an attraktiven Leistungen und Extras.
  • Viele dieser Leistungen sind für alle Mitarbeitende vorgesehen, bei einigen spielen Faktoren wie die Wochenarbeitszeit und die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle.
  • Dabei muss man wissen, dass die Beschäftigten beim Caritasverband Rhein-Sieg gemäß ihren jeweiligen Aufgabenfeldern unterschiedlichen Anlagen der AVR zugeordnet sind.
  • So werden Mitarbeitende im Pflegedienst nach Anlage 32 vergütet, Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst nach Anlage 33, alle anderen auch in Anlage 2.

Die Mitarbeitenden können Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch nehmen, wenn dafür die Voraussetzungen vorliegen. Bei Interesse berät die Personalabteilung gerne.

Alle Mitarbeitenden, die nach Anlage 2 vergütet werden, können jährlich einen zusätzlichen freien Tag in Anspruch nehmen, bezogen auf maximal ein Fünftel ihrer geltenden wöchentlichen Arbeitszeit.

Die Lebensqualität im Alter hängt auch von einer ausreichenden materiellen Sicherheit ab. Hier unterstützt die Caritas ihre Mitarbeitenden nicht nur mit einer automatischen Absicherung über die KZVK Köln (Kirchliche Zusatzversorgungskasse des VDD / KZVK), sie übernimmt auch den größten Teil der zu zahlenden Beiträge, die aktuell 6,0 % vom Brutto-Gehalt ausmachen. Davon trägt der Arbeitgeber 5,6 %, die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern 0,4 %. Diese betriebliche Rente schafft Planungssicherheit und bietet zusätzlichen finanziellen Spielraum für einen Lebensabschnitt, den jede und jeder so sorglos wie irgend möglich beginnen möchte.

Schon nach 60 Monaten haben sich Arbeitnehmer_innen einen „Besitzstand“ aufgebaut, der in Form einer lebenslangen monatlichen KZVK „GrundWert“-Betriebsrente ausgezahlt wird und die gesetzliche Rente spürbar ergänzt. Eingeschlossen ist auch eine Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsversorgung.

Die Beträge und damit auch die Höhe der späteren Zusatzrente können auf Wunsch freiwillig aufgestockt werden. Wie hoch die Betriebsrente später tatsächlich ausfällt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, gerne rechnen wir sie für Sie durch.

Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden ist uns besonders wichtig. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie nach einer längeren krankheitsbedingten Auszeit zu uns zurückkommen können. Auf Wunsch unterstützen wir Sie mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement, damit Ihre Gesundheit komplett wieder hergestellt und dauerhaft erhalten wird. Ein solches „BEM“-Gespräch führen wir mit Ihnen, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger wiederholt oder ununterbrochen länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.

Im Leben geschehen immer wieder besonders schöne, aber auch traurige Momente, in denen der Beruf hintanstehen sollte. Daher gewähren wir bei der Geburt des Nachwuchses sowie bei der kirchlichen Eheschließung, Taufe, Erstkommunion und Firmung einen Tag lang bezahlte Freistellung zusätzlich zum Tarifurlaub. Bei persönlichen Schicksalsschlägen wie dem Tod nächster Angehöriger können Sie zwei Tage bezahlter Auszeit in Anspruch nehmen.

In einem herausfordernden Alltag sind Momente der Regeneration und des Innehaltens besonders wertvoll. Dafür ermöglicht der Caritasverband Rhein Sieg ihren Mitarbeitenden bis zu drei Tage bezahlter Freistellung für Exerzitien. Diese geistlichen Einkehrtage dienen der Reflexion und der Besinnung. Wer dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte, benötigt das Einverständnis des Dienstgebers. Zur beiderseitigen Planungssicherheit erfolgt die Terminabsprache am Anfang eines Jahres.

Wir laden Sie herzlich ein, das Angebot der Exerzitien zu nutzen, um sich für Ihren beruflichen Alltag zu stärken.
Informationen gibt es zum Beispiel hier:

https://www.erzbistum-koeln.de/seelsorge_und_glaube/spiritualitaet/spiritualitaet_und_beten/exerzitienangebote/

Mitarbeitende, die in Anlage 33 AVR eingruppiert sind, haben seit diesem Jahr 2023 Anspruch auf Regenerationstage. Ihre Anzahl orientiert sich an der Zahl der Wochenarbeitstage der Beschäftigten und der Zahl der Beschäftigungsmonate in einem Kalenderjahr.

Ab dem Jahr 2024 besteht für die diejenigen Mitarbeitenden, die eine Sozial- und Erziehungsdienst-Zulage erhalten, die Möglichkeit, diese Zulage in bis zu zwei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.

 

Ausreichend Bewegung ist wichtig für die Gesundheit. Das unterstützt der Caritasverband Rhein Sieg und bietet im Rahmen einer Betriebsvereinbarung ein attraktives Angebot für das Leasing von Fahrrädern oder E-Bikes. Dafür ist die unbefristete Anstellung mindestens drei Jahre vor Renteneintritt Voraussetzung. Bei diesem Modell wird den Mitarbeitenden ein Betrag in Höhe der Leasingrate von ihrem Entgelt abgezogen. Im Gegenzug überlässt der Dienstgeber das ausgewählte Fahrrad den Mitarbeitenden für den Zeitraum des Leasings. Zusätzlich bezuschusst der Caritasverband die Nutzung des Fahrrads durch die Übernahme des Versicherungspakets „Premium Plus“ über eine Laufzeit von drei Jahren.

Wir wollen, dass unsere Auszubildende gut und sicher zu ihren Arbeitsplätzen kommen. Daher erstatten wir Ihnen das 49-Euro-Ticket bei Vorlage der Rechnung.

Fort- und Weiterbildung sind wichtig, um die hohen Standards unserer Angebote zu halten und weiter auszubauen. Aber auch unseren  Mitarbeitenden bedeutet es viel, sich weiterentwickeln und eine hohe Qualifizierung einbringen zu können.

Daher unterstützt der Caritasverband Rhein Sieg e.V. in vielen Fällen die Teilnahme an individuellen Fort- und Weiterbildungen finanziell und durch eine Freistellung. Wenn notwendig, trägt der Verband auch die Reisekosten.

Wir sind stolz, wenn sich Mitarbeitende lange bei uns wohl fühlen. Daher bedanken wir uns bei Beschäftigungszeiten von 25, 40 und 50 Jahren mit einer Jubiläumszuwendung. Als sichtbares Zeichen dieser Dankbarkeit ehren wir Mitarbeitende nach 15, 25 und 40 Jahren im Verband im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung mit einer Urkunde.

Mitarbeitende der Anlage 2, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zustehen, erhalten eine Kinderzulage. Sie entspricht 90 Euro pro Kind bei einer Vollzeitkraft. Außerdem wird das Weihnachtsgeld um 25,56 Euro pro Kind erhöht. Für Mitarbeitende, die vor dem 01.07.2008 eingetreten sind, gelten noch abweichende Beträge.

Der Caritasverband Rhein Sieg stattet einige seiner Berufsgruppen mit Arbeitskleidung aus. So erhalten Pflegekräfte in der Ambulanten Pflege sieben Poloshirts oder Blusen sowie eine Dienstjacke, die per abzippbarem Innen-Fleece für Winter und Sommer geeignet ist.

Eine längere Krankheit kann auch zu einer finanziellen Belastung werde. Daher überbrückt der CV Rhein Sieg mit einem Krankengeldzuschuss die Differenz des Nettokrankengeldes der Krankenkasse zum durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate. Mitarbeitende, die länger als drei Jahre im Unternehmen sind, können diese Leistung für bis zu 26 Wochen in Anspruch nehmen, bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr, aber weniger als drei Jahren endet dieser Anspruch mit dem Ende der 13. Woche.

Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterschaft. Sie ist Ansprechpartner, Berater und / oder Konfliktbegleiter und befindet sich im regelmäßigen Dialog mit dem Vorstand. Die Angehörigen der MAV sind für ihre Aufgaben freigestellt und haben feste Bürozeiten.

Betrachten wir einen Fall, der hoffentlich nie eintreten wird, einmal ganz nüchtern: Im Falle Ihres Todes erhalten Ihre nächsten Hinterbliebenen Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats sowie für zwei weitere Monate.

Der tarifliche Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage bei einer Fünftage-Woche, bei Schichtdiensten kommen weitere Urlaubstage hinzu. Zudem wird Mitarbeitenden, die nach Anlage 2 eingruppiert sind, im Juli ein pauschaliertes Urlaubsgeld gezahlt, dessen Höhe von dem jeweiligen Beschäftigungsumfang und der individuellen Eingruppierung abhängt.

Alle Mitarbeitenden können auf Antrag monatlich vermögenswirksame Leistungen erhalten. Dafür erhalten Vollzeitbeschäftige zurzeit monatlich 6,65 Euro als Zuschuss des Arbeitgebers (Stand 10/2023), bei Teilzeitkräften reduziert sich der Betrag entsprechend.

Mitarbeitende haben einen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, sofern sie zum Stichtag 01.12. beim Verband beschäftigt sind. Auch hier hängt die Höhe der Zahlung von der Einstufung in die jeweilige Entgeltklasse ab.

Was dürfen Sie von uns noch mehr erwarten? Freiwillige Leistungen!

Ein Austausch mit anderen, die gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht haben und machen, der tut immer gut. Ein Mal im Jahr laden wir alle unsere Auszubildenden zu einer kleinen Veranstaltung ein, damit sie sich einmal kennenlernen und vernetzen können.

Haben Sie privat Sorgen oder Fragen? Unsere vielfältigen Beratungsangebote stehen auch unseren Mitarbeitenden herzlich gern zur Verfügung. Und das ohne jedes Aufsehen. Die Schweigepflicht ist dort wie immer eine Selbstverständlichkeit.

Sie sind privat nicht mobil? Den Mitarbeitenden in der ambulanten Pflege und in den Dienststellen steht je nach Verfügbarkeit für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Dienstwagen zur Verfügung. Die Fahrtkosten werden pauschaliert je nach Streckenlänge vom Gehalt abgezogen. Wenn der private PKW für dienstliche Fahrten genutzt wird, bekommen die Mitarbeitenden das Kilometergeld erstattet.

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin erhält eine eigene E-Mail-Adresse des Verbands, die ausschließlich von ihr oder ihm zu öffnen ist. An sie werden auch Gehaltsabrechnungen sowie andere persönliche Informationen geschickt.

  • Flexible Arbeitszeitkonten ermöglichen, sich die wöchentliche Arbeitszeit nach dienstlichen oder persönlichen Notwendigkeiten zu gestalten, sofern die vereinbarte Wochen-Arbeitszeit innerhalb der Zeitspanne eines Jahres insgesamt ausgeglichen ist. So soll das Überschreiten der vereinbarten Arbeitszeit mit dem Abbau von Überstunden abgebaut werden.
  • Mobiles Arbeiten - etwa von Zuhause aus – ist in begrenztem Rahmen möglich. Dazu treffen die Vorgesetzten mit ihren Mitarbeitenden individuelle Vereinbarungen.

Mit dem Caritas-Flexkonto können Sie Ihre Arbeitszeit an eine besondere Lebensphase anpassen: Sie legen fest, welcher Teil Ihres Gehalts auf ein Zeitwertkonto fließt. Mit der so angesparten Summe können Sie später eine Auszeit von bis zu drei Monaten nehmen, Ihre Elternzeit verlängern, sich für die Pflege eines Angehörigen freistellen lassen oder ihren Ruhestand um bis zu 19 Monate vorziehen.

Wir bieten Mitarbeitenden an, die privat abgeschlossene Direktversicherung auf der Grundlage einer Entgeltumwandlung fortzuführen (hierbei ergeben sich Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben). Solange die Umwandlung abgabefrei ist, zahlen wir einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent.

  • Beim betrieblichen Gesundheitsmanagement steht die Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden im Mittelpunkt.
  • Hierzu zählen der Arbeitsschutz, das betriebliche Eingliederungsmanagement sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen beim Betriebsarzt. Die Teilnahme an den Gesundheitskurse der PraeVita wird mit 25 Euro bezuschusst. (https://www.praevita.com/favicon.ico).
  • Bei Fragen oder Problemen im Arbeitsalltag wollen wir niedrigschwellig ansetzen, bevor mögliche Konflikte eskalieren. Daher können Sie bei Bedarf Einzel – und Teamsupervisionen beantragen.Ein eigens geschulter Kreis an Mitarbeiterinnen steht zudem für vertrauliche Gespräche zur Verfügung, sie können auch Gruppenprojekte und Workshops zur Verbesserung der innerbetrieblichen Arbeitssituation anbieten. Der Besuch dieser Angebote gilt als Arbeitszeit. Alle Mitglieder dieses Präventionskreises sind unter der E-Mail-Adresse gesund-bleiben@caritas-rheinsieg.de erreichbar, alle Telefonnummern stehen im Intranet. https://opencms.erzbistum-koeln.de/ueber-uns/gesundheit-und-wohlbefinden-fuer-mitarbeitende-/
  • Der CV zählt zu den regelmäßigen Teilnehmern am Firmenlauf Bonn, zudem hat sich ein Gesundheitszirkel gebildet.
  • Mitarbeitende, die die Hälfte ihrer täglichen Arbeitszeit am Bildschirm verbringen werden zu einer freiwilligen Augenuntersuchung beim Betriebsarzt eingeladen. Wird hier eine Sehschwäche festgestellt, bezuschussen wir eine Bildschirmbrille mit bis zu 125 Euro bei Optik Fielmann

In den Wohnhäusern des Bereichs "Lebensräume für Menschen mit Behinderung" kann es mitunter sehr lebhaft zugehen. Daher können Mitarbeitenden dort einen Zuschuss von 50 Prozent (max. 80 Euro) zu einem angepassten Gehörschutz beantragen.  

Der Caritasverband Rhein-Sieg e.V. hat als einen neuen Benefit für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Plattform „corporate benefits“ freischalten lassen. 

Wenn Sie mögen, können Sie sich ab sofort über Ihre Caritas-E-Mail-Adresse dort anmelden und die hier angebotenen Rabatte aus Bereichen wie beispielsweise Technik, Reisen, Mode oder Wohnen nutzen. Diese Rabatte können Sie zum Teil nicht nur online, sondern auch in Geschäften vor Ort für Ihren persönlichen Einkauf einlösen.

Die Registrierung ist sehr einfach und erfordert nur wenige Einträge. Das Unternehmen „corporate benefits“ sichert zudem einen umfassenden Datenschutz zu.

Als Postleitzahl geben Sie bitte die 53721 an.

https://caritas-rheinsieg.mitarbeiterangebote.de/registration

Wie ist eigentlich der Verband, bei dem ich arbeite strukturiert, welche Bereiche und Angebote gibt es außer dem, in dem ich selbst tätig bin? Für die neuen Mitarbeitenden ist das vielfältige Verbandsangebot verwirrend. Vorstand und  Bereichsleitungen heißen unsere "Neuen" mit einer kleinen Infoveranstaltung willkommen.

Würden Ihre Freundin oder ein Bekannter vielleicht gut in ein Caritas-Team passen? Kennen Sie gut qualifizierte Kolleginnen oder Kollegen, mit denen Sie gerne arbeiten würden? Dann fragen Sie sie gerne!

Wenn Mitarbeitende neue Kolleg_innen für die CV Rhein Sieg begeistern können, erhalten Sie eine Prämie über 1.000 Euro, sobald deren Probezeit erfolgreich absolviert wurde. Wie geht das? Einfach schon in der Bewerbung vermerken, auf wessen Empfehlung das Schreiben verfasst ist.

Pausen sind wichtig: In den Küchen können Sie Ihre Mahlzeit kühlen oder aufwärmen, Kaffeemaschinen bieten die Qual der Wahl vom Cappucino bis zum "Latte".

Wir wollen es wirklich wissen: Mit der Mitarbeiterbefragung erfassen wir Ihre Wahrnehmung der Unternehmensprozesse, das Betriebsklima sowie die Motivation und Mitarbeiterzufriedenheit. Wir wahren dabei selbstverständlich streng die Anonymität. Denn aus Ihren ehrlichen Antworten ergeben sich wichtige Impulse für unsere - und damit auch unsere gemeinsame - Arbeit.

Mehrmals im Jahr bietet der Caritasverband Rhein-Sieg an ganz unterschiedlichen Orten seines Zuständigkeitsbereichs Gottesdienste für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Eine absolut freiwillige und unverbindliche, aber sehr herzliche Einladung an alle.

Bogenschießen, Achtsamkeit, Hallenklettern oder Wandern in Gemeinschaft: Die Angebote der vom Fachdienst Gemeindecaritas ausgerichteten "Oasentage" wechselt. Aber das Angebot bleibt:  Mitarbeitende können sich mit Oasentagen neue Inspirationen für den Arbeitsalltag mitgeben lassen.

Mit dem Betriebsausflug organisiert ferne die MAV ebenfalls ein Mal im Jahr einen Event für alle; Dienstplan-verträglich in zwei gleichen "Auflagen". In manchen Jahren wird der Betriebsausflug als großes Fest für alle gefeiert.

Wo steht der Verband, was gibt es Neues?

Drei Mal im Jahr schreibt Ihnen der Vorstand ausführlich und gibt einen Rückblick auf zurückliegende Monate unter den Rubriken "Kultur" "Wirtschaft" und "Fachlichkeit". So können sich alle Mitarbeitenden ein Bild von aktuellen Entwicklungen und Planungen machen.

Spitzentreffen, das ist nicht etwa die Besprechung für die Leitungsebene, sondern ein Frühstück mit der wunderbaren Schokoladen-Kreation einer Siegburger Konditorei: Die Siegburger Spitze.

Nach dem Losverfahren treffen sich hier ein Mal im Monat Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Vorstand zum Frühstück, um in entspannter Atmosphäre sich kennen zu lernen und sich auszutauschen. Das Frühstück variiert. Aber die "Spitze", die ist immer dabei.

Wo stehe ich mit meiner Leistung? Und was erwartet mein Vorgesetzter oder meine Vorgesetzte von mir? Zielvereinbarungsgespräch helfen weiter!

Am Ende eines Jahres sprechen Sie über das Erreichte und stecken neue Vorhaben fest. Diese Ziele sind auf die langfristige Strategie des Verbands abgestimmt. Sie sind für Mitarbeitende ein Instrument für mehr Transparenz. Beide Gesprächspartner haben die Möglichkeit, Feedback zu erhalten und zu geben und sich über die gemeinsamen Ziele, die Arbeitsleistung und die Zusammenarbeit auszutauschen.

Hier finden Sie die wichtigsten Links für Ihre Bewerbung

Möchten Sie sich bei uns bewerben? Schauen Sie doch einfach mal in unser Stellenangebot. Für unser Online-Formular benötigen Sie nur wenige Mausklicks.Oder Sie bewerben sich initiativ. Auch hierfür gibt es ein Online-Formular. 

Suchen Sie einen Ausbildungsplatz? Dann informieren Sie sich sehr gerne auf unserer Ausbildungsseite.

Kein Platz für Mobbing

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Mobbing sollte in unseren Einrichtungen im Rhein-Sieg-Kreis keinen Platz finden. Das wünschen wir uns. 

Als Dienstgeber haben wir aber den Anspruch, auch den – hoffentlich – wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Hilfe und Rückhalt zu bieten, die sich dennoch von Mobbing betroffen fühlen. Bei Bedarf können diese sich an eine Ansprechpartnerin wenden: Wir hoffen, dass Ihnen dieses Angebot in einer schwierigen Situation helfen kann, Lösungen zu entwickeln.

Zehn Zusagen an die Mitarbeitenden des Caritasverbands Rhein-Sieg e.V.

Zehn Zusagen (10)skaliert

Der Caritas ist es wichtig, Nächstenliebe konkret werden zu lassen. Dafür braucht es Mitarbeitende, die sich gerne für andere einbringen und die christlichen Werten positiv gegenüber stehen. Wie sie privat ihr Leben gestalten, ist nicht entscheidend. Das sagen wir Ihnen als Caritasverband zu.

Gemeinsam unterzeichneten Kreis-Caritasdirektor Harald Klippel (Bild vorne rechts) und Vorstand Rüdiger Zeyen mit der Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung Melanie Degen (Bild vorne links) sowie deren Stellvertreterin Monika Templin die "Zehn Zusagen" für die Mitarbeitenden des Caritasverbands. 

1. Zusage: Praktizierte Nächstenliebe 
Als Caritas leisten wir konkrete Hilfe für Menschen in Not. Wir orientieren uns am Leben und der Botschaft Jesu und praktizieren Nächstenliebe. Wir sind damit ein wesentlicher Teil von Kirche. Unser Auftrag der Nächstenliebe wird durch alle Mitarbeitenden verwirklicht und sie selbst erfahren diese auch in unserer Organisationskultur.

2. Zusage: Konsequente Fehler- und Lernkultur
Als caritative Dienste und Einrichtungen sind wir sichtbare und erlebbare Orte von Kirche. Wir machen den christlichen Glauben konkret. In der Spannung zwischen den Ansprüchen und deren Verwirklichung entwickeln wir eine konsequente Fehler- und Lernkultur. Auch Lob und Kritik an kirchlichem Handeln gehören selbstverständlich dazu.

3. Zusage: Kirchliche Identität teilen oder respektieren
Alle Caritas-Mitarbeitenden können unabhängig von ihrer Herkunft und Religion Repräsentant_innen der unbedingten Liebe Gottes und damit einer dienenden Kirche sein. Sie haben Verantwortung für das in die Caritas gesetzte Vertrauen der Menschen. Mitarbeitende teilen die kirchliche Identität oder respektieren diese. Bei uns können sie christliche Haltung und kirchliche Gemeinschaft erfahren.

4. Zusage: Identifikation mit Werten und Zielen der Caritas
In unseren Organisationen haben Menschen unabhängig von ihrer Nationalität und ihrer Herkunft, von ihrer Religionszugehörigkeit, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung und Identität, von einer Behinderung und ihrer Lebensform einen Arbeitsplatz, an dem sie sich für die Belange benachteiligter Menschen einsetzen können. Bei Kirchenaustritt bedarf es eines Gespräches, ob weiterhin Identifikation mit den Werten und Zielen der Caritas besteht.

5. Zusage: Faire Arbeitsbedingungen
Caritas-Mitarbeitende können einen fairen wertschätzenden Umgang und gute Arbeitsbedingungen nach AVR erwarten. Dienstgeber_innen und Dienstnehmer_innen verpflichten sich, die Arbeitsbedingungen fair auszuhandeln. Der Dritte Weg ist ein Versprechen und eine Verpflichtung, in Abwägung aller berechtigten Interessen Lösungen zu finden, bei denen es keine Siegenden und keine Verlierenden gibt.

6. Zusage: Ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig
Wir verpflichten uns, alles dafür zu tun, die eigene Organisation ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig aufzustellen, die Arbeitsplätze möglichst langfristig zu erhalten und die Gehälter pünktlich auszuzahlen.

7. Zusage: Hilfe bei persönlichen Krisen
Caritas-Mitarbeitenden stehen in persönlichen Krisensituationen nach Möglichkeit auch Dienste und Hilfen der Caritas zur Verfügung. Es wird die Anonymität auch gegenüber Vorgesetzten gewährleistet. Auf Wunsch vermitteln wir auch andere, von der eigenen Organisation unabhängige Angebote.

8. Zusage: Auseinandersetzung mit christlichen Glauben fördern und ermöglichen
Wir bieten Mitarbeitenden spirituelle Angebote in den Diensten und Einrichtungen an. Die persönliche und berufliche Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben fördern und ermöglichen wir. Auf Wunsch vermitteln wir seelsorgliche Begleitung.

9. Zusage: Arbeitsplatz mit Sinn
Wir bieten einen „Sinn-vollen“ Arbeitsplatz. Als Caritas mehren wir die Solidaritätspotenziale und das inklusive Verständnis in der Gesellschaft und schenken Hoffnung. Wir bekämpfen sowohl die konkrete Not als auch deren Ursachen. Wir gestalten Politik mit, setzen uns vor Ort und weltweit für Gerechtigkeit ein. Wir sind offen für gesellschaftliche Allianzen mit allen, mit denen wir Ziele teilen.

10. Zusage: Kein Platz für Positionen, die mit christlichen Werten unvereinbar sind 
Wir sorgen dafür, dass extremistische, fundamentalistische, demokratiefeindliche, nationalistische, ausländerfeindliche und andere Positionen, die den Werten des christlichen Glaubens widersprechen, keinen Platz in der Caritas haben.

Fortbildung? Schauen Sie einmal herein...